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Hilfsblatt: Provisorische Berechnung Elternbeitrag

Ein Antrag um Tarifreduktion kann mit den entsprechenden Unterlagen (Antrag auf Tarifreduktion, Hilfsblatt: Provisorische Berechnung Elternbeitrag) an die Schulverwaltung Richterswil gestellt werden.

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionTelefonKontakt
Name Verantwortlich Telefon

Bemerkung

Für die Berechnung des Elternbeitrages bzw. Rabatthöhe sind das Total der Jahreseinkünfte (Achtung: nicht mit dem steuerbaren Einkommen zu verwechseln) der Eltern bzw. der Lebenspartner sowie die Höhe des Vermögens ausschlaggebend. Die Einkünfte beider Personen (Eltern bzw. Lebenspartner) sind separat auszuweisen.



Liegt das Jahreseinkommen über CHF 120'000.-- oder das steuerbare Vermögen über CHF 300'000.--, besteht gemäss Beitragsreglement der Gemeinde Richterswil kein Anspruch auf eine Tarifreduktion.



Die Beitragsberechtigung bzw. Beitragshöhe wird von der Schule Richterswil-Samstagern bei der Steuerbehörde der Gemeinde Richterswil jährlich überprüft. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Rabatt provisorisch.



Werden zur Berechnung des provisorischen Elternbeitrags unvollständige oder falsche Angaben geliefert, wird kein Rabatt gewährt.

Verfahren

Bitte füllen Sie das Formular mit den korrekten Angaben aus und stellen es elektronisch der Schulverwaltung zu. Zusätzlich zum "Hilfsblatt: Provisorische Berechnung Elternbeitrag" wird das Formular Antrag auf Tarifreduktion benötigt.

Sobald die Schulverwaltung die Angaben erhalten hat, wird sie sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.